Weisheitszahnentfernung

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In der zahnärztlichen Chirurgie stellt die operative Entfernung von Weisheitszähnen einen Standardeingriff dar, doch nicht jeder Weisheitszahn muss entfernt werden. Eine Zahnentfernung sollte nur dann erfolgen, wenn das Risiko von Schädigungen der Gefühlsnerven und Zahnwurzeln sowie Verschiebungen anderer Zähne nicht gegeben ist. Die Gefühlsnerven der Zunge und der Lippe stehen bei den Weisheitszähnen im Unterkiefer in enger anatomischer Beziehung zu den Zahnwurzeln, wo es zu Sensibilitätsstörungen nach der Operation der Weisheitszähne kommen kann. Sofern ein Zahnproblem oder Zahnfleischproblem (Entzündung) beim Weisheitszahn vorhanden ist, sollte diese möglichst rasch behandelt werden, denn Entzündungen am Weisheitszahn müssen zuerst abheilen, bevor eine Entfernung von Weisheitszahn erfolgen kann. Wenn Weisheitszähne teilweise oder ganz im Alveolarfortsatz vom Kieferknochen eingeschlossen und am Weisheitszahndurchbruch gehindert sind, müssen diese Zähne wie auch meist die Distomolaren als überzählige Backenzähne in einer kleinen Operation chirurgisch entfernt werden. Je älter das der Mensch wird, desto schwieriger kann dieser chirurgische Eingriff sein. Um Komplikationen von retinierten Weisheitszähnen vermeiden zu können, sollte man daher nicht zu lange mit dem Entfernen von Weisheitszähnen abwarten.

Nicht immer muss ein Weisheitszahn entfernt werden